Fragen zu den Online-Abläufen
Wie und ab wann kann ich bieten?
Ich habe Probleme bei der Anmeldung
Sind meine Daten bei Ihnen sicher?
Ich habe mein Passwort vergessen
Wie melde ich mich an, um auf ein Objekt mitbieten zu können?
Was ist ein Maximalgebot?
Besteht die Möglichkeit, automatisch mitzubieten?
Mein Maximalgebot wurde von einem anderen Bieter überboten!
Fragen zu den Kosten
Kostet es etwas, bei den Immobilienauktionen mitzubieten?
Welche Kosten fallen für den Käufer an?
Fällt auf den Kaufpreis MwSt an (wird diese im Kaufvertrag ausgewiesen)?
Wenn ich nicht zur Beurkundung anreisen kann und durch einen der vorgeschlagenen Bevollmächtigten vertreten werde, wer trägt dann die Kosten dieses Bevollmächtigten?
Fällt auch auf die Courtage des Auktionshauses Grunderwerbsteuer an?
Fragen zur Abwicklung
Wo kann ich die zu ersteigernden Objekte besichtigen?
Wie werden Provisionen und Gebühren abgerechnet?
Wann findet die Beurkundung des Kaufvertrages statt?
Wo findet die Beurkundung des Kaufvertrages statt?
Wer kümmert sich um die Abwicklung bei Grundbuchamt und Behörden?
Wann erfolgt die Übergabe?
Wie erfolgt die Übergabe?
Antworten
Wie und ab wann kann ich bieten?
Sobald die Objekte eingestellt sind, können Sie jederzeit Ihr Gebot abgeben, vorausgesetzt, Sie sind freigeschaltet.
Alle regulären Gebote werden bis zur Live-Phase angenommen und sind sofort auf der Plattform sichtbar. Geben Sie also einfach Ihr Gebot ab, nachdem Sie sich für ein Objekt entschieden haben (Voraussetzung: s. Anmelden). Ihr Gebot muss natürlich über dem Auktionslimit und über dem derzeit aktuellen Gebot liegen. Das Auktionslimit darf nicht unterboten werden.
Online-Live-Auktion zum Ende des Auktionszeitraumes.
Alle Objekte werden zum gleichen Zeitpunkt in die ´dynamische´ oder auch ´Live-Phase´ überführt. Ein Auktionator wird über einen Chat live hinzugeschaltet. Er ruft alle Objekte
nacheinander, entsprechend der Nummerierung der Objekte, mit dem höchsten Gebot aus. Sie können dies am Bildschirm verfolgen. Zwischen dem Aufruf ´Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten´ verbleibt Ihnen Zeit, um Gebote nachzulegen. Die Live-Phase dauert pro Objekt einige Minuten. Ist der virtuelle ´Hammer´ zum dritten Mal gefallen, ist die Auktion für dieses Objekt beendet, und das nächste Objekt wird aufgerufen. Nachträglich abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt. In dieser Phase ist ein Notar anwesend.
Ich habe Probleme bei der Anmeldung
Wenn bei der Anmeldung Probleme auftreten, kann das verschiedene Ursachen haben. Gehen Sie Ihre Angaben im Anmelde-Formular bitte noch einmal auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch. Nachdem Sie Ihre Anmeldung abgeschickt haben, prüfen wir Ihre Angaben. Sollten Sie nach etwa einer Stunde noch keine Begrüßungs-Mail von uns erhalten, haben Sie möglicherweise Ihre E-Mail-Adresse falsch eingegeben. Wenden Sie sich in diesem Fall an
kontakt@dga-ag.de.
Sind meine Daten bei Ihnen sicher?
Der Schutz Ihrer Daten und Ihrer Privatsphäre wird bei uns besonders großgeschrieben. Ohne ausdrückliche Erlaubnis werden wir niemals wissentlich Informationen über unsere Mitglieder an Dritte weitergeben. Bitte lesen Sie dazu unsere Datenschutzrichtlinien.
Ich habe mein Passwort vergessen
Sie haben nur Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie unter
dem Login auf
Passwort vergessen? und geben Sie in dem Formular Ihren Bieternamen und E-Mail-Adresse an.
Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem neuen Passwort an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Sie haben Ihren Bieternamen vergessen? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte telefonisch unsere Hotline unter 040 - 6690 669 20 (Mo - Fr, 09:00 - 18:00 Uhr).
Wie melde ich mich an, um auf ein Objekt mitbieten zu können?
Um an der Auktion teilzunehmen, melden Sie sich bitte via Internet an. Haben Sie ein Objekt/Objekte ausgewählt, auf das Sie mitsteigern möchten, senden Sie einen Bietantrag per Fax oder Post direkt an die Deutsche Internet Immobilien Auktionen GmbH. Die Prüfung und Freischaltung erfolgt innerhalb weniger Arbeitstage durch das Auktionshaus.
Was ist ein Maximalgebot?Das Maximalgebot ist der höchste Preis, den Sie bereit sind, für ein Objekt zu zahlen.
Beispiel: Das aktuelle Gebot liegt bei 1.000 Euro. Der vorgegebene Bietschritt beträgt 100 Euro. Somit müsste Ihr Mindesteinsatz 1.100 Euro betragen. Sie würden aber bis zu 1.200 Euro für das Objekt ausgeben. Also geben Sie 1.200 Euro als Ihr Maximalgebot ein
Besteht die Möglichkeit, automatisch mitzubieten?
Bei der Online-Immoblien-Auktion steht Ihnen, sofern Sie ihn aktivieren möchten, ein Helfer zur Seite, der Ihnen das Mitbieten praktisch abnimmt: Ihr persönlicher Bietagent! Geben Sie nur einmal Ihr Maximalgebot ein, also den Betrag, den Sie höchstens für das Produkt ausgeben würden. Den Rest erledigt Ihr Bietagent für Sie! Ihr Bietagent erhöht sein Gebot höchstens bis zu dem Punkt, an dem Ihr Maximalgebot erreicht ist. Überschreiten wird er es in keinem Fall! Wird er nicht mehr überboten, stoppt Ihr Bietagent sofort. Sie erhalten Ihren Zuschlag also immer zum günstigst möglichen Preis.
Mein Maximalgebot wurde von einem anderen Bieter überboten!
Wenn Ihr Maximalgebot einmal erreicht oder sogar überboten wird, informiert Sie Ihr Bietagent sofort per E-Mail. Mit einem neuen Limit ausgestattet, schicken Sie Ihren Bietagenten dann einfach noch einmal ins Rennen.
Kostet es etwas, bei den Immobilienauktionen mitzubieten? Nein! Das Anmelden und Bieten selbst ist kostenlos. Es sei denn, Sie ersteigern etwas. Denn die Auktionen der Deutschen Internet Immobilien Auktionen GmbH sind für Käufer courtagepflichtig.
Welche Kosten fallen für den Käufer an? Die Auktionen der Deutschen Internet Immobilien Auktionen GmbH sind für Käufer courtagepflichtig. Bitte beachten Sie auch weitere Nebenkosten:
a) Die Courtage ist grundsätzlich mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig und verdient und nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Ersteigerung des Objektes bezahlen Sie als Käufer die Auktions-Courtage auf den Zuschlagspreis. Diese beläuft sich in Staffeln:
Courtage für den Käufer:
Bis € 9.999 17,85%
€ 10.000 bis € 29.999 11,90%
€ 30.000 bis € 59.999 9,52%
Ab € 60.000 7,14%
inklusive gesetzl. MwSt.
Außerdem fallen Gebühren für behördliche Negativzeugnisse und behördliche Genehmigungen an, die von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind.
b) Grunderwerbssteuer: Die gesetzlliche Grunderwerbssteuer beläuft sich auf 3,5% bis 6,5 % abhängig vom jeweiligen Bundesland (erst für Kaufpreise ab € 2.500,--)
c) Notarkosten: Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Ihre Höhe richtet sich im Wesentlichen (aber nicht ganz) nach der Höhe des Kaufpreises.
d) Grundbuchkosten: Die Grundbuchkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Ihre Höhe richtet sich im Wesentlichen (aber nicht ganz) nach der Höhe des Kaufpreises.
Fällt auf den Kaufpreis MwSt an (wird diese im Kaufvertrag ausgewiesen)? Nein. Weder fällt eine Mehrwertsteuer an noch ist Mehrwertsteuer im Kaufvertrag enthalten.
Wenn ich nicht zur Beurkundung anreisen kann und durch einen der vorgeschlagenen Bevollmächtigten vertreten werde, wer trägt dann die Kosten dieses Bevollmächtigten? Das Auktionshaus: Deutsche Internet Immobilien Auktionen GmbH.
Fällt auch auf die Courtage des Auktionshauses Grunderwerbsteuer an? Nein. Verschiedentlich haben Finanzämter auch Grunderwerbsteuer auf die Courtage berechnet. In einem solchen Fall kann Einspruch eingelegt werden. Dabei ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Steuerbescheid zu beachten. In allen bekannten Fällen ist diese Festsetzung vom Finanzamt oder spätestens beim Finanzgericht aufgehoben worden, nachdem die Rechtslage dargelegt worden war.
Wo kann ich die zu ersteigernden Objekte besichtigen?Die Auktionen beginnen, sobald die Immobilien online sichtbar sind. Auch eine Besichtigung der Objekte vor Ort ist möglich (Termine und Kontakt s. Online-Objektbeschreibung).
Wie werden Provisionen und Gebühren abgerechnet? Die Auktionen der Deutschen Internet Immobilien Auktionen GmbH sind für Käufer courtagepflichtig. Die Courtage ist grundsätzlich mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig und verdient und nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Ersteigerung des Objektes bezahlen Sie als Käufer die Auktions-Courtage auf den Zuschlagspreis.
Courtage für den Käufer:
Bis € 9.999 17,85%
€ 10.000 bis € 29.999 11,90%
€ 30.000 bis € 59.999 9,52%
Ab € 60.000 7,14%
inklusive gesetzl. MwSt.
Bitte beachten Sie auch, dass Ihnen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie in den Auktionen weitere Kosten wie Grunderwerbsteuer (erst für Kaufpreise ab € 2.500,-- : 3,5 % in den Bundesländern: Bayern, Sachsen; 4,5 % in dem Bundesland Hamburg; 5,0 % in den Bundesländern: Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern; 6,0 % in den Bundesländern Berlin, Hessen und 6,5 % in den Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen und Nordrhein-Westfalen) und Notar- und Gerichtskosten entstehen sowie Gebühren für behördliche Negativzeugnisse und Genehmigungen.
Was passiert, nachdem ich ein Objekt ersteigert habe? Wenn die Laufzeit der Auktion endet und Sie das höchste Gebot abgaben,
haben Sie den Zuschlag erhalten und die Auktion gewonnen. Sie erhalten dann eine E-Mail zur Bestätigung.
Zwei bis drei Arbeitstage nach dem Zuschlag erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrages durch den Ersteher oder seinen bevollmächtigten Rechtsanwalts in Berlin. Für den Verkäufer unterschreiben aufgrund erteilter Vollmachten Mitarbeiter der Deutschen Internet Immobilien Auktionen GmbH. Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt dann durch den bei der Auktion anwesenden Notar.
Im Falle, dass der Ersteher seinen bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschreiben lässt, erhält er vom Notar den Kaufvertrag. Der Ersteher lässt eine Vollmachtsbestätigung von seinem Notar vor Ort beglaubigen. Die durch den Notar des Erstehers notariell beglaubigte Vollmachtsbestätigung ist unverzüglich nachzureichen. Nach einhelliger Rechtsauffassung ist die privatschriftliche Vollmacht zum Abschluss eines Grundstücks-Kaufvertrages ausreichend, um einen wirksamen Kaufvertrag zu begründen.
Die Auktionen der DIIA sind courtagepflichtig (s. Versteigerungsbedingungen).
Die Courtage ist grundsätzlich mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig und verdient und nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kaufpreis ist vier Wochen nach ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrages zu hinterlegen, Änderungen hierzu bedürfen der Zustimmung der DIIA oder der verantwortlichen Auktionatoren und müssen vor den Auktionen vereinbart werden.
Wann findet die Beurkundung des Kaufvertrages statt? Nach den Versteigerungsbedingungen am übernächsten Werktag. Die genaue Uhrzeit kann zwischen dem Ersteher und dem Auktionshaus abgestimmt werden.
Wo findet die Beurkundung statt? Entweder in den Räumen der Deutschen Internet Immobilien Auktionen GmbH, Kurfürstendamm 65, 10707 Berlin, 3. OG. oder in der Kanzlei des die Versteigerung überwachenden Notars. Die Kanzlei befindet sich in der Nähe, die genaue Anschrift wird Ihnen auf Wunsch gerne mitgeteilt.
Wer kümmert sich um die Abwicklung bei Grundbuchamt und Behörden? Der den Kaufvertrag beurkundende Notar.
Wann erfolgt die Übergabe? Am Monatsersten nach vertragsgemäßer Hinterlegung des Kaufpreises.
Wie erfolgt die Übergabe? Der Ersteher muss sich selbst mit dem aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Veräußerer in Verbindung setzen. Auktionshaus und Notar können die Übergabe nicht vornehmen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie gern! Einfach per E-Mail an
kontakt@dga-ag.de.